Weitere Informationen

Lernmittelfreiheit:

Mit dem Schuljahr 2004/05 hat in Niedersachsen die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln begonnen. Auch an unserer Schule können Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Wer an dem Verfahren teilnimmt, kann eine spürbare Entlastung bei den Kosten für die Beschaffung der Lernmittel erreichen.

Unser Schulbegleitheft:

An unserer Schule gibt es in jedem Schuljahr für alle Kinder ein Schulbegleitheft zum Eintragen der Hausaufgaben. Bitte sehen Sie möglichst täglich hinein, da dieses Heft auch zur Kommunikation zwischen Lehrerinnen und Eltern benutzt wird. Am Ende jeder Woche sollen die Erziehungsberechtigten die jeweiligen Seiten unterschreiben. Der Schulbegleiter enthält auch wichtige Informationen für Sie und Ihre Kinder wie:

  • Leitbild und Schulordnung
  • Informationen zum Unterricht und zu Projekten
  • Vordrucke für Entschuldigungen und Materialüberprüfungen
  • Infektionsschutzgesetz
  • Waffenerlass
  • Informationen zum Förderverein mit Beitrittserklärung
  • Informationen zur Schulkindbetreuung

Wenn Ihr Kind etwas verloren hat:

Vermisst Ihr Kind einen Gegenstand oder ein Kleidungsstück, kann es sich an die Hausmeisterin wenden, die eine Sammelstelle für gefundene Sachen eingerichtet hat. Die Fundsachen werden ein Jahr aufbewahrt und dann einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.

Wenn sich ein Kind verletzt oder krank ist: 

Verletzt sich Ihr Kind in der Schule oder fühlt sich krank, werden Sie durch eine Mitarbeiterin informiert (bitte in der Schule Telefon- und /oder Handynummer für Notfälle angeben!) und das weitere Vorgehen abgestimmt. Grundsätzlich besteht für die Kinder die Möglichkeit, sich kurzzeitig in der Schule auszuruhen. Ist Ihr Kind krank, sollten Sie es auf alle Fälle abholen. Bei ernsthaften Verletzungen wird der ärztliche Notdienst informiert und die Eltern benachrichtigt. 

Wird Ihr Kind zu Hause krank und kann deshalb nicht am Unterricht teilnehmen, melden Sie dieses bitte zwischen 7.30 und 8.00 telefonisch am jeweiligen Schulstandort. Eine schriftliche Entschuldigung (Vordruck im Schulbegleiter) folgt spätestens, sobald das Kind wieder am Unterricht teilnimmt. Wenn Ihr Kind eine Erkrankung hat, die unter das Infektionsschutzgesetz (im Schulbegleiter) fällt, beachten Sie bitte die entsprechenden Vorschriften.

Wenn Ihr Kind am Nachmittag Betreuung braucht:

Die evangelische Kirchengemeinde Völkenrode/Watenbüttel bietet an beiden Standorten in extra dafür ausgestatteten Räumen der Grundschule eine nachmittägliche Schulkindbetreuung mit begrenzter Platzzahl an.  

Ev. Schulkindbetreuung Völkenrode:

Leitung: Doris Müller

Kontakt:  Peiner Straße 124, 38112 Braunschweig

                Tel.: 0173-2598299, E-Mail: voelkenrode.schuki@lk-bs.de

1 Gruppe mit 18 Plätzen für Kinder der 1. bis 4. Klasse

Öffnungszeiten: montags bis freitags 13.00 bis 16.00 Uhr, in den nds. Schulferien 8.00 bis 16.00 Uhr Betreuung in der Schuki Watenbüttel

Ev. Schulkindbetreuung Watenbüttel:

Leitung: Doris Müller

Kontakt: Okeraue 2, 38112 Braunschweig

                Tel.:    0173-2598297, E-Mail: watenbuettel.schuki@lk-bs.de

2 Gruppen mit 20 und 1 Gruppe mit 19 Plätzen für Kinder der 1. bis 4. Klasse

Öffnungszeiten:   montags bis freitags 13.00 bis 16.00 Uhr, in den niedersächsischen Schulferien 8.00 bis 16.00 Uhr

Darf Ihr Kind alleine mit dem Roller oder mit dem Fahrrad zur Schule fahren?

Roller:Den Schulweg mit dem Roller zu fahren ist gefährlich und deshalb sind Roller an unserer Schule nicht gern gesehen. Beide Standorte können meist nur unter Nutzung der Hauptverkehrsstraßen erreicht werden. Die Fußwege sind häufig schmal, Nebenstraßen nicht immer gut einzusehen. Viele Roller haben kein Licht. Die Kinder haben Ranzen auf dem Rücken, die beim Fallen zusätzliche Gefahr bedeuten. Mit dem Roller fahren Kinder meist ohne Helm, sind  jedoch oft ebenso schnell wie mit dem Fahrrad. Wir möchten Sie bitten, die Schulwegsituation Ihres Kindes genau zu bedenken. Letztendlich entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte, wie Ihr Kind den Schulweg antritt. Versichert ist es dabei in jedem Fall.

Fahrrad:Erst nach bestandener Radfahrprüfung (zu Beginn des 4. Schuljahres) darf Ihr Kind alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren (Fahrradständer sind vorhanden). Bitte überprüfen Sie regelmäßig die Verkehrssicherheit des Fahrrades und bestehen Sie auf das Tragen eines Fahrradhelms. Begleitend zur Radfahrprüfung findet für die Eltern ein Informationsabend mit dem zuständigen Polizisten statt.

Bücherei:

Unser Standort Watenbüttel verfügt über eine Ortsbücherei, die „Am Grasplatz“ nahe der Schule liegt und oft und gern von unseren Schülerinnen und Schülern genutzt wird. Sie finden hier Lesestoff für jede Altersstufe. Mittwochs 9.30 – 13.00 Uhr und donnerstags 15.00 – 19.00 Uhr können sich die Kinder (mittwochs mit Begleitung auch in den Schulpausen) Bücher ausleihen. Betreut wird die Bücherei von ehrenamtlichen Kräften, die gern offene Fragen beantworten, Anregungen entgegennehmen und sich immer über Bücherspenden freuen.

Gestalten Sie unser Schulleben mit:

In der Klasse: Die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen einer Klasse (Klassenelternschaft) wählen für die Dauer von 2 Jahren die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter, die sich um die Belange der Klasse kümmern. Die Klassenelternschaft wählt außerdem die Vertreter/innen für die Klassen-und Zeugniskonferenz, sowie eine  entsprechende Anzahl von Stellvertreter/innen. Die oder der Vorsitzende lädt die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung ein und leitet deren Verhandlungen.

Im Schulerelternrat: Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Der Schulelternrat wählt die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter aus seiner Mitte sowie die Vertreter/innen  und eine gleiche Anzahl von Stellvertreter/innen für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen. Die oder der Vorsitzende lädt den Schulelternrat mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung ein, in der in Zusammenarbeit mit der Schulleitung  inhaltliche und organisatorische Fragen des Schulalltags erörtert werden.

In der Gesamtkonferenz:  Die Gesamtkonferenz ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleiter/in/ Lehrkräfte, Anwärter/innen, die pädagogischen Mitarbeiter/innen, Vertreter der Elternschaft) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

In Fachkonferenzen: Fachkonferenzen werden für einzelne Unterrichtsfächer oder Gruppen von Fächern eingerichtet. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung von Lehrplänen und Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern.

Im Schulvorstand: An unserer Schule hat der Schulvorstand acht Mitglieder. Er besteht zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern des Kollegiums (inkl. Schulleiterin) und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten. Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel „Qualitätsentwicklung“ zu gestalten. Er entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.