Schulvorstand

Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule 2007 ist der Schulvorstand als zentrales Entscheidungsgremium an allen Schulen Niedersachsens eingeführt worden.

Der Schulvorstand besteht an unserer Schule aus 4 Lehrkräften (Schulleitung + 3 Lehrer) und 4 Erziehungsberechtigten, gewählt für die Dauer von zwei Jahren.

Die Schulleitung führt immer den Vorsitz und entscheidet bei Stimmengleichheit. Die VertreterInnen der Lehrkräfte werden von der Gesamtkonferenz gewählt.

Die VertreterInnen der Erziehungsberechtigten werden vom Schulelternrat gewählt.

Wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an der Schule haben. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Schulelternrat und/oder im Schulvorstand und/oder in der Gesamtkonferenz ist möglich, aber nicht erforderlich.

Für eine effektive Interessenvertretung der Elternschaft ist allerdings ein funktionierender Informationsfluss und eine enge Zusammenarbeit zwischen den ElternvertreterInnen im Schulvorstand und dem Schulelternrat unabdingbar.

Die Aufgaben des Schulvorstandes sind vielfältig, er entscheidet z. B. über:

  • Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen
  • Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen MitarbeiterInnen
  • Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit
  • Ausgestaltung der Stundentafel
  • Anträge an die Schulbehörde (z. B.: Ganztagsschule/Einrichtung von I-Klassen)
  • den Plan für die Verwendung der Haushaltsmittel / Entlastung der SchulleiterIn
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  • Vorschläge über die Besetzung von Stellen (Schulleitung, Vertretung der Schulleitung,…)